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Steuertipp: Die 5-prozentige Sportwettensteuer ist nicht erdrosselnd

25.10.2021, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/3986

Bieten ausländische Unternehmen Sportwetten (auch) in Deutschland lebenden Kunden über das Internet an, so liegt weder ein Verstoß gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht vor, wenn auf die Wetteinsätze fünf Prozent Sportwettensteuer an das Finanzamt abzuführen sind. Es liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vor, weil inländische und ausländische Anbieter in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen besteuert werden. (BFH, IX R 20/18) – vom 17.05.2021

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