Rechtstipp: Rundfunkbeitrag - Bei Mitarbeiterleasing muss der Arbeitgeber zahlen
Rechtstipp: Eigentumswohnung - Auch während der Pandemie muss Teilnahme an Versammlung möglich sein
Steuertipp: Bei zwei Zahlungen in zwei Jahren gibt es keine Fünftel-Regelung
Grundsätzlich sind Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes nach der so genannten Fünftel-Regelung zu besteuern (vereinfacht ausgedrückt werden 5 Jahre lang nur jeweils ein Fünftel der Summe versteuert). Dabei ist zu beachten, dass das nur dann gelten kann, wenn die Abfindung geballt in einem Jahr ausgezahlt wird. Wenn neben einer Abfindung eine so genannte Startprämie dafür geleistet wird, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungs- und Qualifizierungsverhältnis bei einer Transfergesellschaft vorzeitig kündigt (weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt), und liegen die beiden Zahlung in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen, so kann die „Fünftel-Regelung“ nicht angewendet werden. (BFH, IX R 10/21) - vom 06.12.2021