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Steuertipp: Auch zusammen veranlagt bleiben Ehegatten "selbstständige Subjekte"

14.07.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/10818

Auch, wenn ein Ehepaar steuerlich zusammen veranlagt wird, kann einer der Partner allein gegen abgewiesene Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide klagen. Es besteht sowohl Klagebefugnis als auch ein Rechtsschutzbedürfnis. In dem konkreten Fall hatte der Ehemann dagegen geklagt, dass das Finanzamt die Einsprüche gegen Bescheide aus vier Jahren zurückgewiesen hatte. Geht es in den beanstandeten Steuerfestsetzungen nur um seine Einkünfte (die Einkünfte seiner Frau aus einem Angestelltenverhältnis waren unstrittig, er jedoch sah eine unrechtmäßige Behandlung sowohl bei seinen Kapitaleinkünften als auch bei seinen Einnahmen aus Selbstständigkeit), so darf er „solo“ klagen. Ehepartner bleiben auch bei einer Zusammenveranlagung verfahrensrechtlich gesehen „selbstständige Rechtssubjekte“. (BFH, VIII R 16/20) - vom 14.12.2021

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