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Steuertipp: Auch österreichische betriebliche Vorsorge gehört zum Lohn
Bei den von einem österreichischen Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen Arbeitnehmer geleisteten Beiträgen an eine betriebliche Vorsorgekasse handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung gehören zum Lohn. Die Beiträge an die österreichische betriebliche Vorsorgekasse können nur dann steuerfrei sein, wenn sie für eine dem deutschen Sozialversicherungssystem vergleichbare Zukunftssicherung geleistet werden. (BFH, VI R 20/17) - vom 13.02.2020