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Steuertipp: Auch eine Einmalzahlung kann ein steuerfreier Sachbezug sein
Schließt ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenversicherung einen privaten Krankenversicherungs-Zusatzschutz ab, so können die von ihm für die Angestellten bezahlten Beiträge als steuer- freier Sachbezug gelten - und zwar auch dann, wenn die Beiträge in einer Summe bezahlt werden und diese oberhalb des monatlichen Freibetrages (50 € pro Person) liegt. Hier ging es um Jahresbeträge zwischen rund 100 Euro und knapp 430 Euro. Auf das Jahr bezogen (also auf 12 Monate aufgeteilt) liegen die Summen klar unterhalb der monatlichen Grenze. Außerdem war der Sachbezug durch die "Einmalzahlung" des Arbeitgebers den Mitarbeitern noch nicht zugeflossen. (BFH, VI R 14/18) - vom 21.10.2022