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Der Bund will mit den Ländern beraten, ob wegen der Coronakrise gewährte Steuerstundungen über das Ende des Jahres 2020 hinaus angeboten werden sollen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/23411) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 10/23833) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.
Für die Stundung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer seien grundsätzlich die Länder zuständig, erläutert die Regierung. Nach ihren Angaben sind zwischen 19.03. und 30.09.2020 knapp 13 Milliarden Euro an fälligen Umsatzsteuern gestundet worden. Das seien gut sieben Prozent des Jahresaufkommens von 2019. Dazu kämen knapp sechs Milliarden bei anderen Steuerarten. Zur Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor.
Deutscher Bundestag, PM vom 30.11.2020