
Vorheriger Artikel
Landesbeilage Baden-Württemberg November
Vorheriger Artikel
Reisekostensätze 2020 Nr. 23
Steuerrechtsänderungen 2020 Nr. 22
Publikation
/
Info-Service
/
Familie
/
Freiberufler
/
Unternehmen
/
Ruheständler
/
Immobilienbesitzer
/
Arbeitnehmer
Wie in jedem Jahr, werden sich auch 20 20 wieder zahlreiche Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern . Für Erwachsene werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.408 Euro Einkommensteuern fällig. Beiträge zur Rentenversicherung können besser abgesetzt werden, Neurentner müssen hingegen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Unternehmer und Bauherren können mit besseren Abschreibun gsmöglichkeiten rechnen, wenn es um klimafreundliche Investitionen geht.
Mitglieder wissen mehr!
Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.
- Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
- Kostenlos und unverbindlich testen
- Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig