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Steuerprogressionsbericht: Bund gleicht kalte Progression aus

03.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13217

Die Auswirkungen der kalten Progression werden Bürger 2022 und 2023 mit mehr als 41 Milliarden Euro belasten. Das geht aus dem Steuerprogressionsbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Die Ergebnisse fließen nun in das Inflationsausgleichsgesetz ein. Mit diesem will die Bundesregierung die Menschen vor zusätzlichen Belastungen schützen.

Hintergrund: Die Bundesregierung ist vom Bundestag seit 2012 beauftragt, alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs vorzulegen – kurz: den Steuerprogressionsbericht.

Dem Bundestagsbeschluss entsprechend hat die Bundesregierung nun den Fünften Steuerprogressionsbericht zur Schätzung der kalten Progression bei der Einkommensteuer in den Jahren 2022 und 2023 vorgelegt. Der Bericht dient dem Bundestag als Beratungsgrundlage.

Aufgrund des progressiv gestalteten Steuertarifs führen Lohnerhöhungen laut Regierung zu einem Ansteigen der durchschnittlichen Steuerbelastung. Für Bürger erhöhe sich durch diese so genannte kalte Progression die Steuerbelastung auch dann, wenn durch die Lohnsteigerung lediglich die Inflation ausgeglichen wird, sie also real gar nicht mehr Geld zur Verfügung haben.

Auch Steuerzahler, die keine Lohnerhöhung erhalten, würden unter der kalten Progression leiden. Bei der Besteuerung des nominal unveränderten Einkommens werde nicht berücksichtigt, dass der reale Gegenwert durch die Inflation gemindert ist. Die Steuerbelastung bleibe gleich hoch, obwohl real weniger Einkommen zur Verfügung steht.

Nach dem Fünften Steuerprogressionsbericht würden die Auswirkungen der kalten Progression in 2022 vor dem Hintergrund einer erwarteten Inflationsrate von 7,2 Prozent auf rund 23,4 Milliarden Euro geschätzt. Aufgrund bereits beschlossener steuerlicher Entlastungsmaßnahmen reduziere sich dieses Volumen im Jahr 2022 um rund drei Milliarden Euro auf rund 20,4 Milliarden Euro.

Für das Folgejahr 2023 würden die Auswirkungen der kalten Progression vor dem Hintergrund einer erwarteten Inflationsrate von 6,3 Prozent auf rund 21,5 Milliarden Euro geschätzt. Aufgrund bereits beschlossener steuerlicher Entlastungsmaßnahmen reduziere sich dieses Volumen im Jahr 2023 rechnerisch um rund 500 Millionen Euro auf rund 21 Milliarden Euro.

Ein Ausgleich der Wirkung der kalten Progression kann laut Bundesregierung auf tariflicher Ebene nur durch eine Anpassung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs erfolgen – im Umfang der entsprechenden Inflationsrate. Diesen Ausgleich solle der Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes bewirken, den die Bundesregierung am 14.09.2022 beschlossen hat. Dazu seien Tarifentlastungen in den Jahren 2023 und 2024 vorgesehen.

Allerdings lägen dem Gesetzentwurf noch die Daten der mittlerweile überholten Frühjahrsprojektion 2022 zugrunde, die die Inflationsrate für das Jahr 2022 mit 5,8 Prozent (statt jetzt 7,2 Prozent) und für 2023 mit 2,5 Prozent (statt jetzt 6,3 Prozent) auswies.

Der Fünfte Steuerprogressionsbericht werde nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Er diene auch als Beratungsgrundlage im parlamentarischen Verfahren zum Inflationsausgleichsgesetz.

Bundesregierung, PM vom 02.11.2022

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