„ElsterOnline“ – auch Belege elektronisch übersenden
Pflichtveranlagung nach § 46 EStG und nach § 56 EStDV; Nicht-Veranlagungsbescheinigung nach § 44a EStG
Steuerliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen bei privat Versicherten im Zusammenhang mit der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO)
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 (Az.: 2 Bvl 1/06) war eine gesetzliche Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Pflege- und Krankenversicherungsbeiträgen notwendig geworden. Privat Versicherten ist weitestgehend nicht verständlich, weshalb bei ihnen Abschläge vom abzugsfähigen Beitrag vorgenommen werden, wenn beispielsweise ambulante Leistungen durch einen Heilpraktiker, Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen mitversichert werden. Diese Leistungen werden – zumindest teilweise – auch von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Konkret stellt sich die Frage, inwieweit dies bei den Punkten und den daraus resultierenden Abschlägen berücksichtigt wurde. Der BdSt fordert das BMF zur Offenlegung der entsprechenden Berechnungsgrundlagen auf.