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Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung

Presseinformation 08.03.2021

Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbescheids rechnen.

Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück.

Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen aber in jedem Fall ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 2. August 2021 beim Finanzamt abgegeben haben, andernfalls drohen Verspätungszuschläge. Steuerzahler, die steuerlich beraten werden, haben länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung erst am 28. Februar 2022 beim Finanzamt sein, erklärt der Steuerzahlerbund.

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzahler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die in 2020 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sog. Progressionsvorbehalt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall sollten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Minderung der Steuerlast geltend machen können.

Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im „BdSt INFO-Service Nr. 2 Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2020“. Die Checkliste kann telefonisch bei der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler kostenlose Online-Seminare mit dem Titel „Steuererklärung für Arbeitnehmer“ an. Weitere Informationen hierzu sowie zur Anmeldung für die begrenzten Plätze finden Sie auf unserer Homepage www.steuerzahler-bw.de.

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