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Steuerberaterverband fordert: Keine neue Anzeigepflicht für Steuergestaltung

28.07.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/18667

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat zum Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes des Bundesfinanzministeriums Stellung genommen. Der Entwurf setze positive Impulse für die Entlastung der Wirtschaft – darunter auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), so der DStV, der jedoch gleichzeitig Verbesserungspotenzial sieht. Er kritisiert vor allem die geplante Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.

Der aktuell vorliegende Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes enthalte einige Highlights für Steuerpflichtige und KMU – etwa den Verzicht auf die Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas, die Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung oder die Anpassungen steuerlicher Pauschalen. Für diese Punkte habe sich der DStV zuvor stark gemacht. Allerdings drohe dem Berufsstand auch "großes Ungemach" – konkret: eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, so der DStV.

Die Einführung dieser Anzeigepflicht solle ausweislich der Gesetzesbegründung ungewollte Gesetzeslücken früher als bisher aufspüren. Ferner solle sie veranlagungsunterstützend wirken. Primär melden müssten so genannte Intermediäre, zum Beispiel der steuerberatende Berufsstand. Dies heiße mehr Bürokratie. Außerdem schwinge der bittere Beigeschmack des Misstrauens mit. Der DStV fordert daher, auf die geplante Einführung zu verzichten.

Bessere Nachrichten gebe es an der "umsatzsteuerlichen Front" mit Blick auf die eRechnung. Bereits im Vorfeld habe der DStV geraten, bei der Einführung die besonderen Bedürfnisse von KMU im Blick zu behalten. Dies habe offenbar Gehör gefunden. So solle die Pflicht zur Ausstellung von eRechnungen, wie vom DStV angeregt, zeitlich gestaffelt werden.

Für im Jahr 2025 ausgeführte Umsätze sollen Unternehmer Rechnungen demnach auch in Papierform ausstellen dürfen beziehungsweise – sofern der Empfänger einverstanden ist – auch in einem elektronischen Format, das nicht den künftigen Anforderungen einer eRechnung entspricht. Für Umsätze im Jahr 2026 und 2027 solle die Möglichkeit der Papierrechnung im B2B-Bereich dann entfallen. Weiterhin möglich sollen aber – das Einverständnis des Empfängers vorausgesetzt – alternative elektronische Formate sein, sofern sie mittels EDI‑Kanal übermittelt werden. Kleinbetragsrechnungen sollen gänzlich von der eRechnungspflicht ausgenommen bleiben.

Ab 2028 müssten alle Unternehmer für B2B-Umsätze eRechnungen ausstellen. Grundsätzlich begrüßt der DStV das Vorhaben. Er fordert jedoch Erleichterungen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer.

Auch für diese enthalte der Entwurf "ein Schmankerl" parat. Sie sollen grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2023 keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben müssen. Kurz gesagt: Weniger Bürokratie. Der DStV begrüßt den Vorstoß. Er hatte sich zuvor nachdrücklich für die Abschaffung der umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten eingesetzt.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 26.07.2023

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