Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
Im Vorfeld zur Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum o. g. Gesetz entwurf möchten wir nachfolgend Stellung nehmen. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit dem Gesetz soll die Steuerfreiheit für Einnahmen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach § 19 EStG von monatlich 2.000 Euro als Freibetrag ab 1.1.2026 beschlossen werden, wenn die Beschäftigten das Regelrentenalter erreicht haben. So soll erreicht werden, dass Fachkräfte, die in etlichen Branchen weiterhin benötigt werden, weiterarbeiten und im Arbeitsleben bleiben. Zudem soll das Sozialversicherungssystem entlastet werden, in dem weiter Beiträge eingezahlt werden. Es sind somit verschiedene Ziele, die mit der Einführung der Aktivrente verfolgt werden. Alle diese Ziele sind grundsätzlich richtig, haben aber eine unterschiedliche Wirkung. Auffällig ist zudem, dass es sich eigentlich um arbeitsmarktpolitische Ziele handelt. Es sollen Anreize zu längerer Arbeit bzw. Mehrarbeit im Alter gesetzt werden.
Dennoch hat der vorgeschlagene Steuerfreibetrag eine lenkende Funktion und stellt eine Steuerentlastung für die Berechtigten dar und verursacht damit eine Einschränkung des Leistungs- fähigkeitsprinzps, welches das Grundprinzip der Einkommensteuer ist. Zudem werden gleiche steuerliche Sachverhalte ungleich behandelt. Grundsätzlich darf der Gesetzgeber Lenkungsnormen verabschieden, sie bedürfen aber einer besonderen Rechtfertigung, insbesondere dann, wenn Gleichheitsrechte nach Art. 3 GG und in diesem Zusammenhang auch der Leistungsfähigkeitsgrundsatz eingeschränkt werden. Diesen Maßstäben muss der Gesetzentwurf gerecht werden.
Im einzelnen nehmen wir im beigefügten Dokument zum Entwurf Stellung.