Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, einen bestimmten Teil des Einkommens steuerfrei zu stellen. Dieser sogenannte Grundfreibetrag muss stetig an die wirtschaftlichen Verhältnisse und den in der Rechtsgemeinschaft anerkannten Mindestbedarf angepasst werden. Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll der Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht für die Jahre 2015 und 2016 deshalb angehoben werden. Gleichzeitig soll mit einem höheren Kinderfreibetrag den geänderten Verhältnissen Rechnung getragen werden. Bisher nicht geplant ist, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anzuheben und den zu niedrigen Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 zu berichtigen. Auch der Abbau der kalten Progression gehört nicht zu den Zielen des Referentenentwurfs. Deshalb kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) den Entwurf als unzureichend.