Schreiben an BMF und BMJV zur Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen
Die Zahl der Landesbediensteten steigt und steigt
Stellungnahme BMF-Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf des BMF-Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung vorgelegt. Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts eingeführt und gilt ab 1. Januar 2022. Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften wird damit die Möglichkeit eingeräumt, ohne tatsächlichen Rechtsformwechsel ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die Option kann erstmalig für Wirtschaftsjahre ab 1. Januar 2022 ausgeübt werden. Mit der Stellungnahme haben wir auf Vereinfachungs- und Klarstellungsbedarf hingewiesen.