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Stadtrat Mettmann sollte Grundsteuer B senken

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 04.12.2023, Joscha Slowik

Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert an den Rat der Kreisstadt Mettmann, bis zum 1.1.2024 die Grundsteuer B zu senken, um die Bürgerschaft und die örtliche Wirtschaft zu entlasten.

In einem offenen Brief appelliert der Bund der Steuerzahler NRW an die Bürgermeisterin und die Fraktionen im Rat der Stadt Mettmann, die Grundsteuer B zu senken, um die Bürgerschaft und die örtliche Wirtschaft zu entlasten. Der Hintergrund: Gut zwei Millionen Euro weniger als ursprünglich geplant hat die Stadt für ihr Personal ausgegeben. "Weil deutlich weniger Geld für das städtische Personal erforderlich ist, wie es die Stadtkämmerin selbst ausgeführt hat, ist die Allgemeinheit an diesem finanzpolitisch erfreulichen Ergebnis zu beteiligen – und zwar durch eine Senkung der Grundsteuer B", sagt Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW. "Diese Steuersenkung kommt 1 zu 1 bei allen Mietern, Wohnungs- und Hauseigentümern sowie der örtlichen Wirtschaft an." Die Steuersenkung sei auch deshalb nötig, weil Mettmann heute schon im Vergleich zu anderen Kommunen im Raum Düsseldorf sehr hohe Kommunalabgaben erhebe, die in den vergangenen Jahren auch noch regelmäßig erhöht worden seien, so der BdSt NRW.

Download offener Brief Mettmann
 

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