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Stadt Monheim macht privaten Busunternehmen Konkurrenz.
© AdobeStock/aapsky

Stadt Monheim startet Erste-Klasse-Eventbus

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Schwarzbuch 2024 NRW 09.10.2024, Jens Ammann

Die „Bahnen der Stadt Monheim GmbH (BSM)“ gehören mittelbar zu 100 Prozent der Stadt. Nun machen sie privaten Busunternehmen Konkurrenz: mit einem neuen Reise-/Stadtbus, den man zum Beispiel als Shuttle, für Eventfahrten und Vereinsausflüge buchen kann. Diesen Bus sollte man sich sparen. Ein Fall fürs Schwarzbuch 2024/25.

Seit November 2023 hat die „Bahn der Stadt Monheim (BSM)“ den Mercedes Tourismo 2 – ein Bus mit USB-Lademöglichkeiten, mit Klimaanlage, Toilette, Kühlschrank, sogar mit einer kleinen Bordküche und reichlich Platz für Gepäck – in ihrer Flotte. Mit ihm können bis zu 49 Personen von, so die BSM, „geschulten und freundlichen Fahrerinnen und Fahrern sicher ans Ziel befördert“ werden. Und die Stadt erklärte in einer Veröffentlichung: „Nach den Stadtautos und den Stadträdern, die die Stadt Monheim am Rhein der Bürgerschaft bereits seit einigen Jahren zur Verfügung stellt, gibt es jetzt noch einen neuen Move: Ab sofort bieten die Bahnen der Stadt Monheim den Bürgerinnen und Bürgern auch einen Stadtbus zum Mieten an – ein über die BSM geleaster hochmoderner Reisebus, den zum Beispiel Gruppen und  Vereine nutzen können. Und mit dem man tatsächlich Erste Klasse reist.“

Als Begründung für das Leasing des Erste-Klasse-Busses wird u. a. genannt, dass Linienbusse weniger Personen befördern, nicht so weit und nur „begrenzte Geschwindigkeiten“ fahren dürften. Ein  Standardbus sei daher auf langen Strecken unbequem, habe zudem keinen ausreichenden Kofferraum und keine Toilette. „Da wird es für jeden Sport- und Karnevalsverein schon eng“, so BSM-Betriebsleiter Michael Hamann.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler macht Monheim mit diesem Angebot privaten Busunternehmen Konkurrenz. Private können gegen ein städtisches Unternehmen, das die Steuerzahler quasi als  Bürgen im Rücken hat, nur den Kürzeren ziehen. Zusätzlich sieht der BdSt hier einen Verstoß gegen § 107 Gemeindeordnung NRW, denn dort heißt es: „Die Gemeinde darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben  wirtschaftlich betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert […] und der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.“ Sport- und Karnevalsvereine durch die Lande zu kutschieren, dürfte jedoch kaum ein öffentlicher Zweck sein – und private Reiseanbieter können sehr wohl in der Lage sein, eine solche Dienstleistung professionell und wirtschaftlich zu erbringen. Die Stadt Monheim und der Landrat als Kommunalaufsicht sehen das jedoch anders. Traurig.

Der Bund der Steuerzahler meint: Event-Logistik ist keine öffentliche Aufgabe. Das Monheimer Angebot und die Tatsache, dass die Kommunalaufsicht dies mitträgt, ist nicht nur für die Privatwirtschaft ein Tritt vors Schienbein, sondern auch eine Form der Verschwendung von Steuergeld. Wenn das Schule macht, wird Privaten das (Über-)Leben noch schwerer gemacht.

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