Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Stadt Frechen wendet Auskunftsklage des ...

Stadt Frechen wendet Auskunftsklage des BdSt NRW zu einer Korruptionsaffäre gerade noch ab

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen 24.07.2021, Bärbel Hildebrand

Als 2015 die Kommunen schnell handeln mussten, um die vielen Flüchtlinge unterzubringen und zu versorgen, schlug die Stunde derer, die die Notlage mit krimineller Energie für sich ausnutzten. So auch in Frechen.

Drei städtische Mitarbeiter, die inzwischen nicht mehr bei der Stadt Frechen beschäftigt sind, sollen Schmiergeld von zwei Unternehmen aus Hürth kassiert haben. Die Unternehmen wollten sich so die Aufträge für die Bewachung von Flüchtlingsheimen und für das Catering sichern. Korruption und Untreue, Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug – so lautete das Urteil des Landgerichts Köln, das im Dezember 2019 gegen drei Angestellte der Hürther Firmen mehrjährige Freiheitsstrafen verhängte. 


Wenn auf der einen Seite jemand Bestechungsgeld zahlt, ist auf der anderen Seite jemand, der dieses Geld annimmt. Schon im Februar 2018 wurden das Rathaus in Frechen und das Privathaus eines damaligen Stadtbediensteten durchsucht. Doch der Verdacht war zunächst zu vage. Erst ein gutes Jahr später kam es zu einer weiteren Durchsuchung, in deren Folge sich der Verdacht auf Untreue und Verleitung Untergebener zu Straftaten bei insgesamt drei Mitarbeitern der Stadtverwaltung erhärtete. Zwei Betroffene sind inzwischen entlassen, gegen den dritten läuft noch ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren. Gegen alle drei wurde Anklage erhoben, die seit Oktober 2020 beim Landgericht Köln liegt.
Die Stadt Frechen habe sich nach einer „Lernphase“ vorbildlich aufgestellt, eine gute Beziehung zur Staatsanwaltschaft aufgebaut und Transparenz hergestellt, lobte Rechtsanwalt Dr. Walther Graf in einer Pressekonferenz im Juni 2021, bei der die Stadt Frechen die Ergebnisse ihrer „Sonderprüfung Asyl“ vorstellte. 


Vorbildlich und transparent mag die Staatsanwaltschaft die Stadt Frechen erlebt haben. Die Steuerzahler konnten sich lange genug nicht darüber freuen. Die Lokalmedien berichteten, dass das Thema in aller Regel in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt wurde. Eine Anfrage des Bundes der Steuerzahler NRW blieb nicht nur im Januar 2021 unbeantwortet, sondern auch im Februar und im März. Im Mai informierte der Verband die Stadt Frechen, dass sie ihm gegenüber nach § 4 Landespressegesetz auskunftspflichtig ist und kündigte rechtliche Schritte an. Die Stadt Frechen wollte das wohl aussitzen – doch dann erfuhr der Bund der Steuerzahler NRW, dass für den 15. Juni eine Pressekonferenz mit der Bürgermeisterin, der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes und dem Fachdienstleiter des städtischen Rechtsamts sowie einem externen Anwalt angesetzt war. Zu dieser Pressekonferenz haben wir uns quasi selbst eingeladen. Und da während dieser Pressekonferenz alle unsere Fragen im wesentlichen beantwortet wurden, konnten wir auf die Auskunftsklage, die in der Düsseldorfer Geschäftsstelle bereits vorbereitet worden war, verzichten.  
Fazit der Pressekonferenz: Die Stadt Frechen hat alles getan, um die Korruptionsaffäre aufzuklären. Die Mitarbeitenden, die sich einem Generalverdacht ausgesetzt sahen, hatten die Aufklärung bestmöglich unterstützt. Strafrechtlich relevantes Verhalten innerhalb der Stadtverwaltung konnte, abgesehen von der Untreue der drei Beschuldigten, nicht festgestellt werden. 


Der Schaden für die Stadt Frechen? Es sei kein Schaden entstanden, lautete die Antwort auf die Frage einer Journalistin bei der Pressekonferenz. Erst auf mehrfache, gezielte Nachfragen kam Gehaltvolleres: Gut 667.000 Euro hat die Stadt für die Arbeit der beauftragten Kanzlei bezahlt. Des weiteren hat sie gegen die drei Beschuldigten insgesamt einen Titel von 500.000 Euro erwirkt, dessen Vollstreckung sich allerdings als schwierig erweist. Immerhin hat die Stadt Scheinrechnungen in Höhe von 340.000 Euro beglichen und aufgrund gefälschter Verträge Ausfallpauschalen in Höhe von etwa 320.000 Euro gezahlt, so liest es sich in der Pressemitteilung des Landgerichts Köln zum Urteil gegen die Beschäftigten der beiden Hürther Unternehmen. Von „keinem Schaden“ für die Stadt, mithin die Steuerzahler, kann da wohl kaum die Rede sein. 


Was lernt nun die Stadt Frechen aus diesen Geschehnissen? Zunächst einmal, dass es genug Regeln in der Stadtverwaltung gebe, dass es aber gelte, das Bewusstsein dafür zu stärken, erklärte Bürgermeisterin Susanne Stupp. Die digitale Aktenführung sei zu verbessern, in den Bereichen Vergabe, Dokumentation und Korruptionsvermeidung seien die Mitarbeitenden besser zu schulen, das 4-Augen-Prinzip müsse eingehalten werden. „Das nützt aber auch nichts, wenn vier Augen korrupt sind“, schränkte die Bürgermeisterin dieses altbewährte Prinzip direkt ein. Mit dieser Haltung gibt es in Frechen noch viel zu tun.
 

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland