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Staat will Forschungsvorhaben fördern
Im April 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, der jeweiligen Gewinnsituation und dem Unternehmenszweck für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine Forschungszulage beantragen können. Diese Förderung soll als Ergänzung zur Projektförderung eingeführt werden.
Nach dem Referentenentwurf soll die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung gefördert werden. Ansatzpunkt sind die Personalausgaben des forschenden Unternehmens, maximal 2 Millionen Euro. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent, pro Anspruchsberechtigtem kann die Förderzulage damit bis zu 500.000 Euro je Wirtschaftsjahr betragen. Ob das Forschungsvorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt, muss vorab durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Dabei lässt der Referentenentwurf offen, welche Stelle diese Prüfung vornimmt. Der Auszahlungsantrag muss dann beim Finanzamt gestellt werden.
Aus unserer Sicht könnte die Prüfung der Voraussetzungen zu einem erheblichen Personal- und Kostenaufwand führen. Deshalb schlagen wir vor, bewährte Instrumente zu verbessern. Insgesamt halten wir eine umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung für notwendig, in die eine Forschungsförderung eingebettet werden sollte.