OVG-Entscheidung zu Bebauungsplänen
Politische Stiftungen / Süddeutsche Zeitung
So werden Steuerzahler jetzt entlastet
Aktuelle Bundesrats-Beschlüsse / BdSt-Erfolge
Mit einigen jetzt beschlossenen Gesetzen ist der Bundesrat auch den Forderungen des Bundes der Steuerzahler gefolgt. Vor allem schauen wir auf das Steuerentlastungsgesetz – auf diesem Weg werden zum Beispiel der Grundfreibetrag angehoben und die Entfernungspauschale rückwirkend ab dem 21. Fahrtkilometer auf 38 Cent ab 2022 erhöht. Der Werbungskostenpauschbetrag steigt demnach auf 1.200 Euro – dies forderten wir schon seit langem.
Dennoch hätten die Entlastungen aus unserer Sicht noch höher ausfallen können! Wir meinen: Der Grundfreibetrag sollte wegen der hohen Inflation noch weiter angehoben werden. Vor allem aber müsste die kalte Progression in den anderen Tarifstufen abgebaut werden. Hierfür sollte der Progressionsbericht zeitnah vorgelegt werden. Durch die immer höhere Inflation und vor allem die steigenden Energiepreise verdient der Fiskus schließlich ordentlich mit! Und: Die Entfernungspauschale sollte bereits ab dem 1. Kilometer greifen und dann gleich auf 40 Cent angehoben werden.
Darüber hinaus sinkt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf 0 ct/kWh. Eine vierköpfige Familie werde dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Hierfür hat sich der Bund der Steuerzahler nachdrücklich eingesetzt. Durch den Wegfall der Umlage werden vor allem die hohen Stromkosten teils ausgeglichen.
Weitere Beschlüsse des Bundesrats
Das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr
Bürgerinnen und Bürger können damit in den Monaten Juni, Juli und August für jeweils 9 Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Die konkrete Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt allerdings den Ländern und Kommunen, da sie für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind. Zur Finanzierung der Kosten erhalten die Länder zusätzliche „Regionalisierungsmittel“ in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu, pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Regionalverkehr zumindest teilweise auszugleichen. Die Länder erwarten, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert. Auch zum Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle müsse der Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hälftiger Beteiligung einzuhalten. Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Unterstützung von einkommensschwachen Familien
Für einkommensschwache Familien wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für den Monat Juli 2022 sowie einen Sofortzuschlag für Kinder ab 1. Juli 2022 in Höhe von monatlich 20 Euro beschlossen.
Energiesteuersenkungen
Als Reaktion auf steigende Spritpreise wurde die Senkung der Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß beschlossen. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 Euro/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.