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So lange warten Sie auf den Steuerbescheid

Top News / Service / In eigener Sache / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Arbeitnehmer 25.03.2019

Unser Länder-Ranking: Wir haben den Finanzamts-Check gemacht

Durchschnittlich 1.000 Euro erhalten Steuerzahler in Erstattungsfällen vom Finanzamt zurück. Doch wie lange Sie darauf warten müssen, hängt vom Wohnort ab. Das hat der Bund der Steuerzahler in einer aktuellen Abfrage herausgefunden, die exklusiv in der „WELT am Sonntag“ veröffentlicht wurde. Unser Fazit: Die schnellsten Finanzämter gibt es in Berlin, am längsten ausharren mussten die Steuerzahler in Niedersachsen.

Damit behaupteten die Berliner ihren ersten Platz aus dem Vorjahr. Hamburg schaffte es – wie im Jahr zuvor – auf den zweiten Platz. Auch die Saarländer konnten ihren guten dritten Platz halten. Die Top-3 brauchte im Durchschnitt vom Eingang der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid rund 40 Tage und hebt sich damit deutlich von den übrigen Bundesländern ab.

Allgemeiner Durchschnitt, Arbeitnehmer, Selbstständige

Bei Arbeitnehmern kann es sogar etwas schneller gehen, während Selbstständige und Unternehmer eventuell mehr Wartezeit einplanen müssen, da ihre Steuerfälle meist komplexer sind. Für BdSt-Präsident Reiner Holznagel ist das Ergebnis daher nicht zufriedenstellend, wie er gegenüber der WELT am Sonntag sagte: „Viele Bürger erwarten eine Steuererstattung, deshalb sollten die Steuererklärungen auch schnell bearbeitet werden. Das schaffen leider noch nicht alle Bundesländer“.

Denn insgesamt hat sich bei der Mehrheit der Bundesländer die durchschnittliche Bearbeitungszeit verlängert. Als Grund gab die Finanzverwaltung u. a. technische Probleme an. So konnten Fälle mit Arbeitnehmer-Sparzulage erst verspätet maschinell bearbeitet werden. Zusätzlichen Arbeitsaufwand hatten die Finanzämter durch die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur zumutbaren Eigenbelastung (Az.: VI R 75/14): Seit 2017 können Bürger die Kosten für Brillen und Zahnersatz und Co. steuerlich besser absetzen, was vielen Steuerzahler rückwirkend eine Steuererstattung einbrachte. Zuvor mussten allerdings hunderttausende Steuerbescheide von den Finanzbeamten geändert werden. Das habe Zeit in Anspruch genommen. Und zum Dritten verweisen viele Bundesländer auf die neue Belegvorhaltepflicht. Danach müssen Bürger ihrer Einkommensteuererklärung grundsätzlich keine Belege mehr beifügen. Bei bestimmten Sachverhalten benötigt das Finanzamt diese jedoch zur Prüfung und fordert sie nachträglich bei den Bürgern an. Das habe zusätzlich Zeit gekostet!

Der BdSt wird auch im kommenden Jahr den Check machen und wieder prüfen, ob die Finanzämter ihren Service verbessern konnten und die Steuererklärungen schneller bearbeiten. Die Ergebnisse für 2018 erhalten Sie hier.

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