„Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“
+++ Hilfen für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer +++
+++ Sie wollen eine Pauschalreise oder Ihren Osterurlaub stornieren? Das sind Ihre Rechte! +++
Deutschland hat seine Grenzen geschlossen und eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ausgesprochen. Hinzu kommen Reisebeschränkungen innerhalb unseres Landes: Denn auch eine Einreise in die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist für Touristen aktuell nicht möglich.
Wegen der weltweiten Reisewarnung können kurz bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos storniert werden. Auch wer in den Osterferien einen Aufenthalt an den deutschen Küsten oder im Ausland gebucht hatte, hat nun die Chance, Geld zurückzubekommen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie nach deutschem Recht gebucht haben. Kniffliger wird es, wenn Sie direkt im Ausland eine Unterkunft gemietet haben. Hier gilt in der Regel dann das ausländische Recht. In diesem Fall sollte man sich mit dem Hotel bzw. Vermieter in Verbindung setzen und um eine kostenfreie Stornierung bitten. Weitere Hinweise findet man auf der Homepage der Verbraucherzentrale.
Gutschein statt Erstattung
Aber auch hier gilt: Mit einander sprechen bringt viel! Eventuell möchte der Urlauber sein Lieblingshotel in der Krise unterstützen und statt der Rückerstattung des Reisepreises lieber einen Gutschein erhalten, den er dann nach der Krise nutzen kann. Dies sollte jeweils individuell besprochen werden.