Feinstaubplaketten von der Zulassungsstelle
Gebühren optimieren: Bund der Steuerzahler zeigt, wie
Sie warten schon seit Ewigkeiten auf Ihren Steuerbescheid?
Der BdSt gibt Tipps, wie man Schwung in die Sache bringt!
54 Tage – so lange dauerte in Baden-Württemberg die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen, die bis Ende 2022 für das Veranlagungsjahr 2021 abgegeben wurden. Damit liegt Baden-Württemberg im deutschlandweiten Vergleich laut einer Umfrage des Bundes der Steuerzahler nur auf Platz 13.
Manche Steuerzahler im Land wären allerdings vermutlich schon zufrieden, wenn sie ihren Einkommensteuerbescheid nach 54 Tagen erhalten hätten. Denn oftmals hören jene von ihrem Finanzamt monatelang überhaupt nichts.
Doch welche Möglichkeiten hat man dann eigentlich, sprich wie kann sich der Steuerzahler in solchen Fällen beim Finanzamt bemerkbar machen?
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, muss Ihnen spätestens nach sechs Monaten von dem für Sie zuständigen Finanzamt der Steuerbescheid zugestellt werden. (Sollten die Beamten Belege oder Informationen nachfordern müssen, verschiebt sich diese Frist nach hinten.) Ist der Bescheid nach einem halben Jahr noch nicht da, empfehlen wir Ihnen, zunächst beim Finanzamt anzurufen und sich nach dem aktuellen Bearbeitungsstand zu erkundigen.
Hilft auch dies nicht, ist ein Brief an den Sachgebietsleiter oder Amtsvorsteher ein zweiter möglicher Schritt. Wird Ihre Steuererklärung anschließend immer noch nicht bearbeitet und Ihnen wurde hierfür kein Grund mitgeteilt, besteht die Möglichkeit gegenüber der Behörde einen Einspruch wegen Untätigkeit des Finanzamtes einzulegen. Dies ist frühestens sechs Monate nach Abgabe der Steuererklärung beim Amt zulässig.
Sollten dann weitere sechs Monate vergehen, ohne dass Ihnen der Bescheid zugestellt wird, können Sie beim zuständigen Finanzgericht eine Untätigkeitsklage einreichen. Ab 15 Monaten Verzug stehen Ihnen sogar Zinsen zu – sofern Sie eine Steuerrückzahlung erhalten.