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Senat plant keine Verpackungssteuer in Berlin

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 18.03.2025, Alexander Kraus

Aber neuer Bußgeldkatalog für illegale Müllablagerungen beschlossen

Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2025 eine kommunale Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen für verfassungskonform erklärt. Weitere Städte, wie z.B. Konstanz, haben eine Verpackungsteuer bereits eingeführt oder wie Köln und Bonn zumindest bereits beschlossen.

Vordergründiges Ziel soll die Reduzierung des Müllaufkommens aufgrund von Einwegverpackungen sein. Aber auch eine Einnahmeerzielungsabsicht muss den Kämmerern unterstellt werden. Berlin hat sich bislang mit Blick auf den hohen Verwaltungsaufwand bei den betroffenen Unternehmen und bei der Steuerverwaltung gegen die Einführung einer Verpackungssteuer ausgesprochen.

„Das ist gut so“, meint der der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, „denn der Müll auf den Straßen hat andere Ursachen als die Abwesenheit einer Verpackungssteuer.“ Kraus sieht eher einen Zusammenhang mit den soziodemographischen Eigenheiten zwischen den Bewohnern der jeweiligen Bezirke.

Kraus begrüßte daher den neuen Bußgeldkatalog für die illegale Ablage von Müll, Schutt und gefährlichen Abfällen, der im März 2025 auf Antrag von CDU- und SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus beschossen worden ist. Wer Zigarettenkippen, Plastiktüten oder Einwegbecher fallenlässt, darf künftig 250 Euro und ab zwei Kilogramm sogar 3.000 Euro bezahlten. Die Quittung für illegal abgelagerten Sperrmüll steigt für mehr als einen Kubikmeter auf 8.000 Euro.


Sperrmüllablagerung in Gesundbrunnen.

Wiederholungstäter werden für illegal entsorgten Gewerbemüll und Bauschutt mit 85.000 Euro je angefangener 100 Kilogramm zu Kasse gebeten, sofern sie überhaupt ertappt werden. Die Kosten für illegale Müllablagerungen waren in Berlin in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen und beliefen sich 2023 auf fast 9,7 Millionen Euro.

 

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