Was die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen!“ schon gebracht hat
Das Extra für Handwerker
Schulterschluss nötig für mehr Transparenz
Ein Kommentar von Rik Steinheuer
Maskendeals, Aserbaidschan-Connection, Cum-Ex, Wirecard – die letzten Jahre waren leider nicht arm an Lobbyaffären. Sie haben sich außerhalb Nordrhein-Westfalens abgespielt, und doch ist es richtig, wenn sie auch unser NRW-Landtag zum Anlass nimmt, die bestehenden Verhaltens- und Transparenzregelungen für Abgeordnete nachzuschärfen. Denn da ist noch Luft nach oben.
Ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, der derzeit beraten wird, enthält viele richtige Punkte. Etwa ein Verbot zur Annahme von Spenden (sofern sie nicht umgehend an die eigene Partei weitergeleitet werden) sowie die Ausweitung der bestehenden Verpflichtung zur Anzeige von Beruf und wirtschaftlicher Tätigkeit auch auf die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile (zum Beispiel Aktienoptionen).
Skeptisch bin ich dagegen bei der ebenfalls vorgesehenen Verpflichtung, Einkünfte aus neben dem Mandat ausgeübten Berufen, Tätigkeiten und Beteiligungen in Euro und Cent anzugeben. Die Angabe der groben Größenordnung in Stufen ist meines Erachtens ausreichend, denn ich finde es nicht anrüchig, wenn Abgeordnete neben ihrem Mandat, das selbstverständlich im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen muss, auch einer beruflichen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Im Gegenteil, das stärkt die Verwurzelung der Abgeordneten in der Gesellschaft und im Arbeitsleben und genau deshalb lässt das Abgeordnetengesetz solche Tätigkeiten ausdrücklich zu. Dann dürfen Selbstständigen nicht durch die Hintertür zu hohe Hürden für ein Engagement im Landtag aufgebaut werden, weil sie Angaben zu ihren Einkünften so detailliert veröffentlichen müssen, dass beispielsweise auch exakte Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens oder die Einkünfte etwaiger Mitgesellschafter möglich sind.
Grundsätzlich aber ist es richtig und wichtig, die bestehenden Regelungen im Abgeordnetengesetz zur Transparenz und Korruptionsvorbeugung zu überprüfen und fortzuentwickeln. Geeignete Ansatzpunkte finden sich nicht nur im Gesetzentwurf der SPD, der sich weitgehend an vergleichbaren neuen Regelungen auf Bundesebene orientiert, sondern auch in einem sehr innovativen und umfassenden Gesetzentwurf der dortigen Koalitionsfraktionen für ein neues Abgeordnetengesetz in Bayern. Ein Anpassungsbedarf der bestehenden Abgeordnetengesetze wird also bundesweit und von Parteien unterschiedlichster Couleur gesehen. Da sollte auch in Nordrhein-Westfalen fraktionsübergreifend eine Einigung möglich sein!