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Schuldenuhr in Baden-Württemberg läuft rückwärts

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 13.01.2022

Bund der Steuerzahler: Schuldentilgung hätte noch höher ausfallen können

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat seine Schuldenuhr umgestellt. Während in den letzten zwei Jahren der Schuldenstand nach oben raste, weil Schulden in Höhe von insgesamt 14,2 Milliarden Euro aufgenommen wurden, läuft die Uhr nun um je 31 Euro pro Sekunde rückwärts. Denn mit dem Landeshaushalt 2022 wurde beschlossen, Schulden in Höhe von 973 Millionen Euro zu tilgen.

Nach Auffassung des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes muss die Tilgung im Zusammenhang mit dem dritten Nachtragshaushalt aus dem Juli 2021 gesehen werden. Dieser wurde stark kritisiert, weil das Land für das Jahr 2021 eine zusätzliche Schuldenaufnahme von 1,2 Milliarden Euro beschlossen hatte. Eine Aufnahme von Schulden in dieser Höhe, so der Vorwurf, war nicht notwendig. Es wurde so eine Reserve aufgebaut, um mit einem Finanzpolster leichter durch die Jahre ab 2022 zu kommen. „Es ist zu begrüßen, wenn nun wieder eine Milliarde unserer angehäuften Schulden getilgt wird, auch wenn nach unserer Auffassung die Tilgung hätte höher ausfallen können“, sagt der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller.

Insgesamt aber begrüßt der BdSt im Land, dass Finanzminister Bayaz in die Schuldentilgung eingestiegen ist und wertet dies als positives Signal für die zukünftigen Generationen. Möller stellt zugleich klar, dass dies auch ein Beleg für die erfolgreiche Wirkung der Schuldenbremse ist. „Die Schuldenbremse setzt der Neuverschuldung Grenzen. Sie ist ein unverzichtbarer Garant für eine Schuldenpolitik mit Augenmaß“.

Neben Baden-Württemberg sehen im Haushaltsjahr 2022 nur noch die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ebenfalls Nettotilgungen vor. Die weiteren Bundesländer und insbesondere der Bund erklärten dagegen das Fortbestehen einer haushaltswirtschaftlichen Notlage, um auch im Haushaltsjahr 2022 von den Ausnahmebestimmungen der Schuldenbremse Gebrauch zu machen und neue Kredite aufzunehmen. „Hier hebt sich der Südwesten wohltuend von den anderen ab,“ macht Möller deutlich.  

Die Schuldenuhr ist einsehbar unter www.steuerzahler-bw.de. Sie bildet den Schuldendstand des Landes unter Berücksichtigung der vom Landtag in den jeweiligen Haushaltsgesetzen bewilligten Nettokreditaufnahmen bzw. -tilgungen ab.

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