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Artikeldienst 02/2025
Schilderwirrwarr am Waldsteg
Pankow krankheits- und urlaubsbedingt nicht aussagefähig
Eine Schilderposse am beschaulichen Pankower Waldsteg sollte die Anwohner der angrenzenden Stegesiedlung offenbar vor dem Durchgangsverkehr schützen. Wie das eigentlich gedacht war, lässt sich aber kaum herausfinden, weil die Mitarbeiter im Bezirksamt krank sind.
Eine Schilderposse am Waldsteg in Pankow ist Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen im Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung. Der beschauliche Schleichweg verbindet im Osten die Germanenstraße beim sowjetischen Ehrenmal auf 500 Metern Länge fast mit der Kopenhagener Straße beim S-Bahnhof Wilhelmsruh.
Die Anwohner der angrenzenden „Siedlung vor Schönholz“ (Stegesiedlung) sind seit Jahren vom Durchgangsverkehr genervt. Mit sich ständig ändernden Beschilderungen sollte offenbar Abhilfe geschaffen werden. So teilte der Senat in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus mit, dass „der Polizei eine Anwohnerregelung“ im Bereich des Waldstegs vom 1. September 2023 bis 29. Februar 2024 bekannt sei.
Dem Bund der Steuerzahler ist allerdings bekannt, dass an der Einfahrt auf der Seite der Germanenstraße auch noch im September 2024 ein provisorisch aussehendes Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten, Radfahrer und Anlieger frei“ stand, das aber wenige Tage nach der Rückfrage eines Bürgers beim Bezirksamt plötzlich verschwunden war.
Irgendwann waren dann im November 2024 längs des Waldstegs in Richtung Germanenstraße plötzlich Einbahnstraßenschilder aufgestellt worden, ohne jedoch, dass die Zufahrt von dort aus verboten war. Wenige Tage später waren auch diese Einbahnstraßenschilder wieder verschwunden. Stehen blieben nur die leeren Schilderpfosten.
Zahlreiche weitere Fragen des Abgeordneten Jan Lehmann (SPD) zur Verkehrsregelung am Waldsteg ließ die Senatsverwaltung mit dem völlig unüblichen Hinweis unbeantwortet, dass diese die Zuständigkeit des Bezirksamts Pankow beträfen. Dem Senat lägen zur Beantwortung der Fragen keine eigenen Kenntnisse vor. Sonst üblich ist es, dass der Senat das Bezirksamt um Stellungnahme bittet.
Erst eine weitere schriftliche Nachfrage des Abgeordneten Lehmann mit dem Titel „Plötzlich wortkarg“ lieferte den Grund für die Nichtbeantwortung seiner Fragen. Demnach hatte die Senatsverwaltung beim Bezirksamt Pankow um „unterstützende Zulieferung“ gebeten. Dieses hatte die Fragen allerdings krankheits- und urlaubsbedingt nicht fristgemäß beantworten können. In der zuständigen Arbeitsgruppe mit fünf Mitarbeitern seien 46 Tage Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden. Daneben seien diese Mitarbeiter an 54 Tagen im Urlaub gewesen.
Ungeklärt blieb deswegen wieder, warum wieder von der Regelung „Durchfahrt verboten + Anwohner frei“ abgewichen worden sei und was die Gründe für die verkehrsrechtliche Anordnung der Einbahnstraße am Waldsteg waren.
Bestätigen konnte das Bezirksamt Pankow jedoch, dass die vorübergehende Einbahnstraßenregelung am 18. November 2024 bereits wieder „abgeordnet“ und die Verkehrsschilder abgebaut worden seien. Bis die Prüfung einer alternativen Lösung durch die Straßenverkehrsbehörde abgeschlossen sei, sei also wieder der alte Zustand hergestellt.
Aus der Antwort auf eine Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung von Pankow geht hervor, dass es im September 2020 einen Beschluss gab, der die dauerhafte Einrichtung einer umfahrungssicheren Durchgangssperre auf dem Waldsteg gefordert hatte. Das sei seinerzeit vom Bezirksamt abgelehnt worden. Hintergrund war auch, dass die Siedlung nicht an das Abwassersystem angeschlossen ist und Grubenentleerungsfahrzeuge die Häuser nicht hätten erreichen können.
Der Bund der Steuerzahler hatte vor Ort elf verwaiste Schilderpfosten gezählt, an denen zwischenzeitlich teilweise Hinweisschilder zum Wasserschutzgebiet angebracht worden sind.
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