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Melden Sie sich mit Ihrem Fall beim BdSt NRW unter [email protected].
© KE/Sora

Schildern Sie uns Ihren Grundsteuer-Fall!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 13.01.2026, Hans-Ulrich Liebern

Zur Vorbereitung auf unsere Verfassungsbeschwerde in Sachen Grundsteuer-Bundesmodell benötigen wir Ihre Mitarbeit. Teilen Sie uns Ihre Grundsteuer-Fälle mit, wenn sie den folgenden Fällen gleichen:

  • übergroße Flurstücke (größer als 1.500 qm), bei denen das Finanzamt die volle Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert für Bauland angesetzt hat.
  • nebeneinanderliegende Flurstücke, die gemeinsam genutzt werden, aber teilweise nur eingeschränkt nutzbar sind (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Hanglage, Waldflächen, verpachtete Wiesen, Seen oder Bäche vorhanden), wenn das Finanzamt den Bodenrichtwert für Bauland angesetzt hat
  • gemischtgenutzte Grundstücke mit überwiegend gewerblicher Nutzung, die mit dem Bodenrichtwert für Wohngrundstücke bewertet wurden
  • die Listenmieten liegen deutlich über den von Ihnen erzielbaren Mieten (häufig in Großstädten)
  • überwiegend Wohnnutzung und Grundsteuerwert und -messbetrag sind stark gestiegen (oft gemischtgenutzte Grundstücke im Innenstadtbereich der Städte)

=> Schreiben Sie an: steuern(at)steuerzahler-nrw.de

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