Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Sanierung der Alten Münze
Direktorenhaus der Alten Münze vom Rolandufer/Neue Jüdenstraße.
© Alexander Kraus

Sanierung der Alten Münze

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 25.09.2023, Alexander Kraus

„House of Jazz - Zentrum für improvisierte Musik“

Nach mehreren gescheiterten Versuchen, die „Alte Münze“ zu veräußern, hatte das Abgeordnetenhaus von Berlin 2018 beschlossen, dass das Gebäudeensemble zwischen Molkenmarkt und Rolandufer als Kultur- und Kreativstandort gesichert und entwickelt werden soll. Ausdrücklich war in dem Beschluss auch davon die Rede, dass das Nutzungskonzept eine nachhaltige kostendeckende Bewirtschaftung beinhalten soll.

Auf dem fast 8.500 Quadratmeter großen Grundstück stehen vier denkmalgeschützte und stark sanierungsbedürftige Gebäudeteile mit einer Nettogeschossfläche von rund 15.500 Quadratmetern, die teilweise zweigeschossig unterkellert sind. Große Bereiche sind nicht ohne umfassende bauliche Eingriffe zur Sicherstellung von Zugänglichkeit, Brandschutz, Belichtung und Belüftung nutzbar.

Die Alte Münze wurde zwischen 1935 und 1942 im Stil des Neoklassizismus errichtet und bis 2006 als Münzprägeanstalt genutzt. Seither dient der Gebäudekomplex überwiegend kulturellen sowie gemischt gewerblichen Zwecken. Nach einem Beteiligungsverfahren hatte der Senat 2020 die Entscheidung zur Nutzung der Alten Münze als Jazzzentrum getroffen. Entstehen sollte laut Aussage des Kultursenats von 2020 ein Zentrum für Jazz und improvisierte Musik bzw. angrenzende Genres mit internationaler Strahlkraft, das fest in der bundesdeutschen Szene und der Stadt Berlin verankert ist und sich gegenüber anderen Sparten der freien Musikszenen, darunter z. B. die zeitgenössischen Musikgenres, experimentelle Popmusik oder transkulturelle Musik öffnet.


Das Direktorenhaus vom Rolandufer aus gesehen.

Im Haushaltsplan waren 2018 ursprünglich für die Baumaßnahme 35 Mio. Euro veranschlagt worden. Es folgte dann die Entscheidung, die Gesamtmaßnahme in zwei Bauabschnitte zu unterteilen. Ein im dritten Quartal 2022 vorgelegtes geprüftes Bedarfsprogramm ging dann bereits von Kosten in Höhe von fast 113,5 Mio. Euro aus. Für den ersten Bauabschnitt ist eine Fertigstellung für 2030 angestrebt. Für den zweiten Bauabschnitt wurde aufgrund der ungeklärten Finanzierung noch kein Termin festgelegt.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im November 2016 insgesamt 12,5 Mio. Euro für die Umsetzung eines „House of Jazz“ in der Alten Münze vorgesehen. Mit der Beteiligung durch den Bund soll vor allem der Jazz in einer Ankerinstitution für Jazz und improvisierte Musik mit internationaler Strahlkraft in der Alten Münze etabliert werden. Im August 2023 existierte jedoch noch keine Verwaltungsvereinbarung dazu zwischen dem Bund und dem Land Berlin. Der derzeitige Planungsstand sei noch nicht weit genug vorangeschritten. Die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) befinde sich hierzu noch in „grundsätzlichen Abstimmungen“ mit dem Land Berlin, hieß es in einer Bundestagsdrucksache.

Die Bundesregierung stehe nach wie vor „in vollem Umfang“ hinter der Realisierung eines Zentrums für Jazz und improvisierte Musik in der Alten Münze. Mit dem „House of Jazz“ soll eine Plattform für Begegnung, Austausch, Forschung und Lehre/Vermittlung geschaffen werden, um so die nationale und internationale Aufmerksamkeit für die deutsche Jazzkultur zu steigern. Nach dem aktuellen schwarz-roten Koalitionsvertrag will sich die Berliner Landesregierung aber nur noch dafür einsetzen, dass „die Alte Münze zeitnah und konkret zu einem Ort der freien Szene für Produktion und Präsentation und der Clubkultur, basierend auf einem nachhaltigen Nutzungskonzept und Betreibermodell“ entwickelt werden soll. Es wird also zu klären sein, ob der Bundesregierung diese Zielsetzung zu wenig auf Jazz ausgerichtet ist, um Fördergelder zu gewähren.

Grundsätzlich sieht die Verfassung von Berlin vor, dass das Land das kulturelle Leben schützt und fördert. Es gilt als weiterstgehend unumstritten, dass Kulturförderung damit auch in einem gewissen Umfang verfassungsmäßiger Staatsauftrag ist. Die Kulturverwaltung des Senats fördert die Kulturlandschaft mit rund 600 Millionen Euro (Stand: 2020) pro Jahr. Der Bund der Steuerzahler möchte sich nicht an der Bewertung beteiligen, welche Art von Kultur förderungswürdiger ist.


Rückseite des Direktorenhauses. Im Hintergrund die langestreckte Passarelle, in der insbesondere Auftrittsmöglichkeiten entstehen sollen.

Dennoch muss nach Ansicht des Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, diskutiert werden, wo Grenzen der Kulturförderung bestehen könnten: „Der Senat behauptet, dass aufgrund des Klimawandels eine ‚außergewöhnlich Notsituation‘ vorliegen würde, die Leib und Leben der Berliner bedroht. Die Klimaziele würden aber angeblich die regulären finanziellen Möglichkeiten Berlins übersteigen und könnten absehbar nicht aus den laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden, weshalb man für ein Klimasondervermögen die Schuldenbremse aussetzen will. Da muss man schon fragen dürfen, ob staatlich geförderter Jazz in der Prioritätenliste wirklich höher als der Schutz vor den Leib und Leben steht.“

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️Falls Ihnen dieser Artikel gefallen hat oder hilfreich für Sie war, freuen wir uns auch über eine positive Bewertung/Rezension auf Google.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland