Debatte um Steuererhöhungen entbrannt!
Lieber spenden statt schreddern
Rutschbahneffekt stoppen!
Neuer EU-Eigenmittelbeschluss ist Selbstermächtigung zum Geldausgeben
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert den Stopp des neuen Eigenmittelbeschlusses der EU, dem der Bundestag im Laufe des März zustimmen will. Der Eigenmittelbeschluss regelt die Finanzierung der EU und die Beiträge der Mitgliedstaaten – der Neufassung müssen alle EU-Staaten zustimmen.
Das Problem: So harmlos der Titel klingt – er birgt enorme Sprengkraft für Deutschland.
Der Grund: Durch die Neufassung des Eigenmittelbeschlusses darf sich die EU-Kommission erstmals in großem Stil verschulden. Es geht um 750 Milliarden Euro, die – versehen mit dem Pandemie-Etikett – überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Transfers vor allem nach Südeuropa fließen sollen. Vehikel für die große Umverteilung ist der neue Fonds „Next Generation EU“. Für die Rückzahlung dieser Schulden haften die EU-Staaten, allen voran Deutschland als größtes Mitglied. Die Tilgung der enormen EU-Schulden soll 2028 beginnen und sich dann über 30 Jahre lang hinstrecken. Dafür sollen die EU-Staaten ab 2028 deutlich höhere Beiträge an die EU überweisen, zudem werden mit dem Eigenmittelbeschluss der EU bereits ab diesem Jahr neue Steuerquellen zugeschanzt, die in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden sollen.
Kurzum: Es droht ein Rutschbahneffekt! Der neue Eigenmittelbeschluss leitet einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der EU auf breiter Front ein. Sowohl EU-Kommission, Europaparlament als auch deutsche Politiker haben erkennen lassen, dass sie an einer schuldenfinanzierten Umverteilung in Europa Gefallen finden. Der 750 Mrd. Euro schwere Schuldenfonds könnte also nur der Anfang einer gänzlich neuen Finanzarchitektur in der EU werden – und durch unklare Haftungsrisiken vor allem zulasten der Steuerzahler in Deutschland gehen.
Viele rechtliche Fragen aufgrund der Tragweite des neuen Eigenmittelbeschlusses sind aber offen. Wer haftet für die Rückzahlung der EU-Schulden, wenn Mitgliedsstaaten ihren Tilgungsanteil nicht zahlen können oder wollen? Geben die EU-Verträge eine so hohe Verschuldung der EU-Kommission überhaupt her, der es eigentlich verboten ist, sich über Kredite zu finanzieren? Was sagt das Grundgesetz zur Aufgabe nationaler Budgethoheit, wenn der Beschluss erst einmal ratifiziert ist und die Haftungsrisiken für Deutschland dann nicht mehr von Bundesregierung und Bundestag gesteuert werden können?
Der BdSt fordert: Der Bundestag muss die offenen rechtlichen Fragen und Haftungsrisiken gründlich klären – vorher darf keine Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss erfolgen! Bisher wurden die offenen Rechtsfragen von der EU-Kommission, dem Europaparlament und der EU-Staaten einfach beiseite gewischt. Die Politik will die geplante schuldenfinanzierte Umverteilung in Europa um jeden Preis, wodurch der Weg in die Schuldenunion beschleunigt wird.