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Runter mit der Grunderwerbsteuer!

Presseinformation / Steuerpolitik 22.09.2017

BdSt begrüßt die beiden Bundesrats-Initiativen, fordert aber konkrete Maßnahmen

Unsere Forderung nach Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer zeigt Wirkung: Die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich heute im Bundesrat für die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer eingesetzt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, so der Bund der Steuerzahler. Letztlich ist der Bundestag am Zug, um Änderungen bei der Grunderwerbsteuer herbeizuführen.

„Bei der Grunderwerbsteuer liefern sich die Länder seit Jahren einen Wettlauf um den höchsten Steuersatz“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Weil der Staat Kostentreiber Nummer 1 ist, verbaut er vor allem jungen Familien den Weg zum Eigenheim. Vage Versprechen reichen hier nicht aus. Was die Bürger brauchen, sind spürbare Entlastungen, damit Wohneigentum bezahlbar bleibt.“
Mit Steuersätzen von bis zu 6,5 Prozent hat sich die Grunderwerbsteuer zu einer Wohneigentums-Bremse entwickelt. Denn die Steuer kann nicht kreditfinanziert werden, sondern muss aus dem Eigenkapital aufgebracht werden. Dies hindert vor allem Familien und Bezieher mittlerer Einkommen daran, ein Eigenheim zu erwerben.
Die Grunderwerbsteuer hemmt die Bildung von Wohneigentum auch deshalb, weil sie den größten Teil der Erwerbsnebenkosten ausmacht. Dies verteuert den Kauf eines Eigenheims und belastet somit eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge, die von vielen Bürgern wertgeschätzt wird. Auch deshalb hinkt Deutschland im internationalen Vergleich beim Wohneigentum weit hinterher: Denn trotz Niedrigzinspolitik stagniert die Wohneigentumsquote seit Jahren auf einem niedrigen Niveau von rund 45 Prozent.

Der Bund der Steuerzahler fordert daher:

Runter mit der Grunderwerbsteuer! Der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern muss komplett steuerfrei gestellt werden. Dann werden die Bürger, die ein Eigenheim erwerben wollen, wirksam entlastet. Zudem sollten die überhöhten Steuersätze deutlich abgesenkt werden.

Zum Hintergrund

Seit September 2006 können die Länder die Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen. Seitdem kennt dieser Steuersatz nur eine Richtung: nach oben. So haben 14 Bundesländer die Grunderwerbsteuer insgesamt 27 Mal erhöht. In Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Saarland ist der Steuersatz mit 6,5 Prozent am höchsten. Nur in Bayern und Sachsen liegt der Steuersatz bei unveränderten 3,5 Prozent.

Unseren „BdSt-Belastungs-Check 2017 – Zahlen und Fakten zur Steuer- und Abgabenbelastung“ können Sie unter [email protected] bestellen. Interessierte Bürger erhalten diese unter unserer kostenfreien Service-Hotline: 0800 / 883 83 88. Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de 

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