Ab 18: Vorsorgen!
Gemeinsame Veranstaltung mit der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Rote Karte für Krankenkassen
Gesetzesänderung seit 2018 führt zu teils enormen Nachforderungen. Bis zu 8.000 Euro können die Nachforderungen betragen, die die Krankenkassen von freiwillig gesetzlichen versicherten Mitgliedern fordern. Jetzt wurde die Problematik entschäft. Der BdSt NRW erklärt die Hintergründe.
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, um ein Problem zu beheben, das Selbstständige in Bezug auf ihre Krankenversicherungsbeiträge für die Jahre 2018 bis 2021 betrifft. Viele Selbstständige sahen sich aufgrund einer Änderung im Beitragsfestsetzungsverfahren mit erheblichen zusätzlichen Zahlungsaufforderungen ihrer Krankenkasse konfrontiert.
Die Problematik
Das Problem ergab sich aus der seit dem 01.01.2018 geltenden Beitragsregelung für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbständige: seit dem 01.01.2018 galt die Regelung, dass die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge zunächst nur vorläufig festgesetzt wurden. Die endgültige Berechnung und verbindliche Festsetzung erfolgte dann nach Vorlage des für das jeweilige Kalenderjahr vorliegenden Steuerbescheids. Die ab dem 01.01.2018 geltende Neuregelung verpflichtete die Selbständigen zusätzlich, den maßgeblichen Steuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einzureichen, also z.B. den Steuerbescheid für das Jahr 2018 bis spätestens zum 31.12.2021.
Die Nichteinhaltung dieser Dreijahresfrist berechtigte die Krankenkassen ab dem Jahr 2018, den jeweiligen jährlichen Höchstbeitrag von den freiwillig gesetzlich Krankenversicherten zu fordern, und zwar völlig unabhängig von der tatsächlichen Einkommenssituation und völlig unabhängig davon, ob nachträglich – also nach Ablauf der Dreijahresfrist - ein Steuerbescheid vorgelegt wurde, mit dem der Nachweis niedrigerer Einkünfte, die zu unterhalb der Höchstsätze liegenden Beitragspflicht geführt hätten, gelang. Dies führte in zahlreichen Fällen dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen rückwirkend maximale Beiträge unabhängig vom tatsächlichen Einkommen festsetzten und es zu hohen Nachforderungen von bis zu EUR 8.000 pro Jahr kam.
Diese Gesetzesänderung zum 01.01.2018 traf Selbstständige mit geringen Einkommen, darunter zahlreiche Soloselbständige, unverhältnismäßig hart und trieb viele in finanzielle Notlagen. Trotz späterer Vorlage ihrer Steuererklärungen und gelegentlich sogar einer Überzahlung basierend auf ihrem tatsächlichen Einkommen wurden Einzelpersonen aufgrund der verpassten Dreijahresfrist zur Zahlung des Höchstbeitrags verpflichtet und Vollstreckungen eingeleitet.
Überzahlte Beiträge zurückfordern
Diese unverhältnismäßige Regelung ist nunmehr durch ein im Dezember 2023 verabschiedete Gesetz geändert worden, um zu verhindern, dass Krankenkassen rückwirkend nach Ablauf der Dreijahresfrist maximale Krankenkassenbeiträge unabhängig vom tatsächlichen Einkommen nur aufgrund der Nichteinhaltung der Dreijahresfrist verlangen können. Dies bedeutet in der Praxis, dass betroffene Personen nun überzahlte Beiträge für die Jahre 2018, 2019 und 2020 zurückfordern können.
Betroffenen wird empfohlen, bei der Krankenkasse eine Überprüfung und Korrektur der Beiträge von 2018 bis 2020 zu beantragen und dabei die Steuerbescheide beizufügen. Wenn derzeit ein Streit oder eine Vereinbarung mit der Krankenkasse besteht, sollten die betroffenen Personen die Krankenkasse über die gesetzliche Änderung informieren und entsprechende Anpassungen fordern.
Für die Zukunft
Zukünftig müssen Selbstständige weiterhin innerhalb von drei Jahren Nachweise über ihr Einkommen erbringen. Wenn jedoch die Steuererklärung nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgt, wird eine zusätzliche Frist von zwölf Monaten gewährt. Wenn der Krankenversicherungsanbieter während dieser Zeit maximale Beiträge festlegt, können Einzelpersonen innerhalb von zwölf Monaten eine Überprüfung beantragen.
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