Temporäre Verlängerung der Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
Musterklagen erfolgreich auf den Weg gebracht
Riesigen Nachfragebedarf zur Grundsteuer gestillt
Weil Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Bestimmung des Grundbesitzwertes für ihre Immobilien abgeben mussten, war der Informationsbedarf vieler Mitglieder des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg und der Öffentlichkeit rund um das Thema Grundsteuer extrem hoch. Besonders beliebt bei den Mitgliedern war daher der vom BdSt Baden-Württemberg eigens aufgelegte „Sonderratgeber Grundsteuer“. In unseren regelmäßig angebotenen Webinaren „Grundsteuererklärung leicht gemacht“, die teilweise auch in Form von Kooperations-Webinaren mit den führenden baden-württembergischen Tageszeitungen angeboten wurden, konnten wir gleich mehrfach an die 1000 Teilnehmer begrüßen. Im Nachgang erreichten uns zahlreiche Mails und Anrufe, in denen sich die Bürger für die Unterstützung durch den BdSt bedankten. Der auf unserer Homepage eingestellte Mustereinspruch gegen die Grundsteuer erfreut sich größter Beliebtheit.