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Richtig so! Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt

Top News 30.09.2022

Damit wird eine Forderung unseres Verbands umgesetzt

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für Gas und Fernwärme ist nun beschlossene Sache! Dafür hat der Bundestag heute den Weg frei gemacht. Die Mehrwertsteuersenkung gilt offiziell ab dem 1. Oktober 2022 und ist befristet bis Ende März 2024. Für eine Senkung hatte sich auch der Bund der Steuerzahler nachdrücklich eingesetzt.

Zugleich wurde auch die steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro beschlossen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern freiwillig zahlen können. Dafür wurde ein neuer Paragraf eingeführt – § 11c EStG. Das Prinzip dieser Regelung gleicht der Coronaprämie, die bis März 2022 galt. Die Steuerfreiheit soll für alle Zahlungen ab diesem Oktober (der genaue Tag hängt von der Verkündung des Gesetzes ab) bis Ende Dezember 2024 gelten. Somit haben Arbeitgeber so die Möglichkeit, maximal 3.000 Euro dann auf 3 Jahre zu verteilen. Auch können Arbeitgeber entscheiden, ob sie Zuschüsse oder Sachzuwendungen gewähren. Wichtig: Insgesamt dürfen die 3.000 Euro über den Zeitraum nicht überschritten werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Zahlung zusätzlich zum bereits vereinbarten Gehalt erfolgt. Folglich darf es keine Gehaltsumwandlungen von bereits vereinbarten Zahlungen, Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen oder Prämien geben. Im Beschluss wurde noch ergänzt, dass die Zahlung der Prämie nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird.

  • Worum genau geht es? Was gilt es zu beachten? Zu den wichtigsten Punkten regen wir beim Bundesfinanzministerium einen FAQ-Katalog der Finanzverwaltung an.

Zugleich darf aus unserer Sicht nicht vergessen werden, dass nicht alle Arbeitgeber aufgrund der aktuellen Krisen in der Lage sein werden, die Inflationsprämie zu zahlen. Aus diesem Grund ist es wichtig, weiter über Entlastungen für Betriebe zu diskutieren!

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