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Rentner zahlen mehr Steuern

Top News / Familie / Ruheständler 23.04.2019

Es kommt auf das Netto an!

Was früher für viele Rentner die Ausnahme war, wird zur Regel: Immer mehr Senioren zahlen Einkommensteuern. Die landläufige Meinung, dass nur Senioren mit hohen Renten Steuern zahlen würden, stimmt schon lange nicht mehr. Dies belegen die jüngsten Daten zur Rentenbesteuerung: Von den rund 21 Millionen Bürgern, die eine gesetzliche Rente beziehen, zahlten 2018 knapp 4,4 Millionen Senioren Einkommensteuer – das ist bereits jeder fünfte Rentner! In diesem Jahr wird die Zahl voraussichtlich auf fünf Millionen steigen. Wobei die tatsächliche Anzahl der zahlenden Senioren noch einmal deutlich darüber liegt, denn das Bundesfinanzministerium erfasst Ehepaare – also zwei Personen – als einen Steuerzahler. Die anstehende Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums dazu führen, dass zusätzlich 48.000 Rentner Einkommensteuern zahlen müssen. Dadurch werden Steuermehreinnahmen von 410 Millionen Euro erwartet.

Der Bund der Steuerzahler hält eine Nachjustierung der Rentenbesteuerung für erforderlich. Aktuell diskutiert die Politik jedoch nur darüber, dass und wie die Bruttorenten steigen. Unterm Strich ist für die Senioren jedoch entscheidend, was nach Abzug von Kranken-, Pflegeversicherung und Steuern zum Leben bleibt. Wenn von einer höheren Bruttorente ein Großteil gar nicht bei den Senioren im Geldbeutel ankommt, sondern über Steuern und Sozialabgaben wieder einkassiert wird, macht das wenig Sinn. In der öffentlichen Rentendebatte kommt das Thema Steuern bisher jedoch oft zu kurz. Auch die jetzige Regierungskoalition will das Thema nicht anpacken, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im April hervorgeht. Das ist schade, denn gute Rentenpolitik setzt eine gute Steuerpolitik voraus! Wir werden uns daher weiter für Nachbesserungen einsetzen und für einen höheren steuerfreien Rentenanteil werben.

Details: Hintergrund für die stärkere Steuerbelastung der Senioren ist eine gesetzliche Änderung, die seit dem Jahr 2005 gilt. Danach werden Renten nachgelagert besteuert. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen die Beiträge zur Rentenversicherung steuermindernd abgesetzt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Dabei erfolgt die Systemumstellung schrittweise bis zum Jahr 2040. Deshalb dürfen Steuerzahler in jedem Jahr einen etwas höheren Anteil ihrer Vorsorgebeiträge absetzen und Neurentner müssen im Gegenzug einen höheren Anteil versteuern. Bei Senioren, die ab dem Jahr 2019 eine Rente erhalten, beträgt der steuerpflichtige Anteil zum Beispiel 78 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Senioren und Steuern" die Sie hier kostenlos bestellen können.

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