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Rentenurteile zwingen Gesetzgeber zum Nachbessern
Die Rentner der Zukunft müssen damit rechnen, dass immer mehr von ihnen doppelt Steuern zahlen: einmal auf die Rentenbeiträge und einmal auf die Rente selbst.
Vor allem künftige Rentner laufen Gefahr, dass ihre Renten doppelt besteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof heute festgestellt. In Nordrhein-Westfalen gibt es allein 1,14 Millionen Menschen zwischen Mitte und Ende 40, die noch in der Umstellungsphase der Rentenbesteuerung in Rente gehen werden und deshalb besonders betroffen sind. „Der Gesetzgeber muss nun umgehend nachbessern, damit eine rechtmäßige Rentenbesteuerung sichergestellt wird“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW.
Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt wird, war umstritten. Jetzt hat der X. Senat des Bundesfinanzhofs eine Rechenformel aufgestellt und damit in weiten Teilen der Rechenweise der Finanzverwaltung widersprochen: Insbesondere der Grundfreibetrag ist den Senioren nicht als steuerfreier Rentenzufluss anzurechnen (Az. X R 33/19 und X R 20/19). „Auch wenn das Gericht die Revisionen der Kläger zurückgewiesen hat, haben sie in der Sache für die Steuerzahler einen Erfolg erzielt“, betont Steinheuer. Der Bund der Steuerzahler hatte eine Revision direkt als Musterklage unterstützt.
Senioren, die erst kürzlich in Rente gegangen sind, sowie Selbstständige, Unverheiratete und Männer sind nach Aussage des Gerichts stärker betroffen. Diese Gruppe sollte jetzt prüfen, ob sich bei ihnen eine Doppelbesteuerung ergibt. Es ist zu erwarten, dass auch die Finanzverwaltung in Kürze auf die Urteile reagiert. Zudem werden die Urteilsgründe von den BdSt-Experten im Detail bewertet. Möglicherweise wird die Frage der Doppelbesteuerung dann doch noch an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben, denn in einigen Punkten besteht eventuell weiterer Klärungsbedarf, etwa zur Einbeziehung der Hinterbliebenen.