Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rennwett- und Lotteriesteuer

Rennwett- und Lotteriesteuer

Steuerlexikon / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Arbeitnehmer 23.08.2022

Bereits im 15. Jahrhundert wurden Lotterien mit Sachgewinnen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben in Notfällen veranstaltet. Im 18. Jahrhundert wurden Klassenlotterien und das Zahlenlotto mit Verbrauchsteuern belegt. 1881 wurde eine reichseinheitliche Urkundensteuer für Lotteriescheine eingeführt, die 1891 auf Pferdewetten ausgeweitet wurde. Die heutige Rennwett- und Lotteriesteuer geht auf das Rennwett- und Lotteriegesetz von 1922 zurück, das nach dem Zweiten Weltkrieg auch auf Fußballwetten und ab 1. Juli 2012 auf sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter ausgedehnt wurde.

Steuereigenschaften

Steuergegenstand inländische öffentliche Lotterien und Ausspielungen
Bemessungsgrundlage Wetteinsatz oder Lospreis
Steuersatz 5 Prozent auf Pferderenn-, Sportwetten und Lotto/Toto, 20 Prozent auf Lotterieangebote
Aufkommen 2,33 Mrd. Euro (2021)
Anteil am Steueraufkommen 0,28 Prozent (2021)
Ertragshoheit Länder

 

Beurteilung

  • Sonder-Umsatzsteuer
  • bestimmte Umsätze umsatzsteuerfrei zu stellen, aber mit einer speziellen Verbrauchsteuer zu belasten, ist unsystematisch

 

Empfehlung

  • kurz- und mittelfristig: Beibehaltung als ergänzende Umsatzsteuer
  • langfristig: Integration in die allgemeine Umsatzsteuer

 

Download Steuerlexikon
Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland