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Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks zur Entfernungspauschale

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 23.11.2009

Der BdSt ließ dem BMF einige Fragen zum (alten und neuen) Vorläufigkeitsvermerk und dessen Reichweite im Hinblick auf die Entfernungspauschale nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 9. Dezember 2008 und dem Gesetzentwurf vom 3.März zukommen. Die Klärung des Umfangs des Vorläufigkeitsvermerks war dabei von besonderer Relevanz, da Steuerzahler eventuell gezwungen wären, Einspruch gegen ihre (geänderten) Bescheide einzulegen.

Das BMF erklärte das Einspruch einlegen für nicht erforderlich und ließ weiterhin verlauten, dass auch eine erneute Änderung der Steuerfestsetzung möglich wäre, unabhängig vom alten oder neuen Vorläufigkeitsvermerk.

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