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Reform des kommunalen Haushaltsrechts am Ziel vorbei
Der Landtag in NRW hat am 28. Februar mit schwarz-grüner Mehrheit das Weiterentwicklungsgesetz zum kommunalen Haushaltsrecht beschlossen. Geholfen wird den Kommunen damit aber nicht wirklich. Anstatt das Haushaltsrecht zu verändern und die finanziellen Probleme der Kommunen in die Zukunft zu verschieben, hätte die Landesregierung eine adäquate Finanzierungsstruktur für die Kommunen schaffen müssen, so der BdSt.
Aufgeweichte Regeln zu Haushaltssicherungskonzept
In dem Gesetz finden sich einige positive Anstöße, aber in der Summe überwiegt ein klarer Eindruck: Die bewährten Regeln, wann eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, werden aufgeweicht. So können die Kommunen zukünftig Fehlbeträge im Haushalt eines Jahres über drei Folgejahre verteilen. Damit nicht genug: Eine neue Definition von „Überschuldung" soll dazu führen, dass weniger Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Doch zu einem wirksamen Schuldenabbau und einer umfassenden Etatsanierung kommt es dadurch nicht. Die Aufsichtsbehörden sollen zukünftig hingegen nicht mehr so häufig die Haushalte der Städte und Gemeinden begutachten und genehmigen müssen. Das hilft den Kommunen nicht aus der Haushaltsmisere und schwächt zusätzlich die Kommunalaufsicht.
Vorschläge des BdSt
Mit einer anders strukturierten und ausreichenden finanziellen Unterstützung durch das Land könnten die Kommunen nach Auffassung des BdSt NRW die derzeitigen Herausforderungen viel besser bewältigen. Der BdSt hat dazu bereits in der Vergangenheit einige Vorschläge gemacht, etwa eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Landessteuereinnahmen Zusätzlich sollten die Aufsichtsbehörden gestärkt werden, um die Kommunen anzuhalten, sparsamer und verantwortungsbewusster zu wirtschaften. Viele Haushaltslöcher werden aktuell durch starke Erhöhungen bei der Grundsteuer oder eine neue Schuldenaufnahme gestopft. Notwendige Investitionen werden aufgrund der schlechten Haushaltslagen nach hinten geschoben.
Hintergrund zum NKF
Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) wurde in den Jahren 2005 bis 2009 in allen Kommunen eingeführt und seitdem bereits zweimal überarbeitet. Mit dem 3. Weiterentwicklungsgesetz zum NKF reformiert die Landesregierung die Regeln zur Haushaltsaufstellung der Kommunen nochmals. Städte und Gemeinden müssen Haushaltssicherungskonzepte aufstellen, wenn eine starke finanzielle Schieflage vorliegt oder droht. Richtig gemacht, sorgen diese Konzepte für dauerhaft stabile Finanzen und damit den Erhalt der kommunalen Daseinsvorsorge. Haushaltssicherungskonzepte sind mit strikten Sparplänen und der Begrenzung der Verschuldung verbunden. Die Kommunalaufsicht muss das Haushaltssicherungskonzept genehmigen.
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