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Reform der Grundsteuer

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 25.04.2018

Baden-Württemberg sollte sich für das Flächenmodell einsetzen

Der Bund der Steuerzahler hat an die baden-württembergische Finanzministerin Sitzmann appelliert, sich bei der anstehenden Reform der Grundsteuer für ein transparentes und aufkommensneutrales Einfachmodell, das sog. Flächenmodell, einzusetzen.

Bisher wird von vielen Bundesländern ein Modell präferiert, bei dem neben dem Verkehrswert des Grund und Bodens ein anhand typisierter Herstellungskosten ermittelter Gebäudewert in die Bemessungsgrundlage einfließt. Die Finanzverwaltung ging in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar 2018 davon aus, dass die Umsetzung dieses Modells rund zehn Jahre in Anspruch nehmen würde. Das Gericht hat der Verwaltung aber nur fünf Jahre Zeit gegeben.

Damit muss aus Sicht des Bundes der Steuerzahler – aber auch aus Sicht vieler anderer Verbände – ein Bewertungsverfahren gefunden werden, das einfacher umzusetzen ist. Hier bietet sich ein einfaches Flächenmodell mit den Kriterien Grundstücksgröße und Wohnfläche bzw. betriebliche Nutzfläche an. Dieses Modell wäre für die Bürger und Unternehmen transparent und damit wenig streitanfällig. Es hätte außerdem den Vorteil, dass durch eine wertunabhängige Größe, heimliche Steuererhöhungen aufgrund von Bodenwertsteigerungen verhindert würden. Ein Modell, das sich am Verkehrswert und den Herstellungskosten orientiert, würde zudem einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Denn es wäre nicht damit getan, dass die 35 Millionen Grundstücke einmalig neu bewertet werden würden, sie müssten vielmehr regelmäßig neu bewertet werden, sonst würde das neue Gesetz dasselbe Schicksal wie das bisherige Bewertungsgesetz ereilen, es wäre verfassungswidrig.

Der Bund der Steuerzahler appelliert daher eindringlich an die Politik, die Neuregelung des Gesetzes dafür zu nutzen, ein einfaches und nachhaltiges Modell zur Grundsteuerermittlung einzuführen, das die Steuerzahler nicht höher belastet -  ein transparentes Flächenmodell. Entsprechende Vorschläge wurden bereits von den Bundesländern Hamburg und Bayern gemacht, sodass Vorarbeiten vorliegen. Im Übrigen sprach sich auch Baden-Württemberg in früheren Jahren für das Flächenmodell aus. Es wäre wünschenswert, wenn die Landesregierung wieder zu der damaligen Auffassung zurückkehren würde.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die geltenden Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundstücken verfassungswidrig sind. Da die Grundsteuer auf Basis dieser veralteten Werte erhoben wird, darf die Grundsteuer ab 2025 nur noch von den Kommunen verlangt werden, wenn bis dahin eine Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland erfolgt ist. Bund und Länder müssen bis Ende 2019 ein neues Gesetz beschließen, für dessen Umsetzung weitere fünf Jahre zur Verfügung stehen. Wie die Reform aussehen wird, hängt im Wesentlichen von dem Votum der Bundesländer und damit auch von der Stimme Baden-Württembergs ab.

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