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Rechtswidrige Sonderurlaube, rechtswidrige Ruhegehaltszeiten, rechtswidrige Beförderungen im Landesdienst

Presseinformation 04.02.2021

Steuerzahlerbund ist schockiert über neue Enthüllungen

Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hat seinen Jahresbericht 2021 vorgestellt. Besonders schockierend sind für den BdSt die neuen Enthüllungen, wie im Landesdienst wieder Recht und Gesetz zum Schaden der Steuerzahler gebrochen wurde und wird. Langjährige Sonderurlaube für Beamte mitsamt Beförderungen fürs Nichtstun und Anrechnung als Dienstzeiten für höhere Pensionen – alles rechtswidrig, aber bittere Realität. Einmal mehr stellt sich die Frage nach dem finanziellen Schaden.   

 

„Dass das Prinzip der Bestenauslese in verschiedenen Ministerien von Rheinland-Pfalz jahrelang mit Füßen getreten wurde, hat der Beförderungsskandal leidlich demonstriert. Doch wie der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht aufzeigt, geht es sogar noch schlimmer – rechtswidrig lange Sonderurlaube für Beamte mit rechtswidrigen Beförderungen und rechtswidriger Anrechnung auf die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zur Erhöhung der Pension. Was ist eigentlich in unserem Landesdienst los?“, empört sich Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz.

Wie der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht darlegt, wurden in den obersten Dienstbehörden des Landes häufig Beamten besonders lange Sonderurlaube ohne Dienstbezüge gewährt. In 30 Fällen betrug dieser sechs Jahre und

mehr, davon in 21 Fällen über zehn Jahre. Teilweise wurde der Urlaub bis zum Ruhestand gewährt. Die Bewilligungsstellen berücksichtigten zudem die Zeit der Beurlaubung ohne Dienstbezüge als ruhegehaltfähige Dienstzeit. Während ihrer Sonderurlaube wurden 15 Beamte befördert, manche sogar mehrmals. Die langjährigen Sonderurlaube, deren Anrechnung auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit und die in dieser Zeit bewilligten Beförderungen bewertet der Landesrechnungshof als rechtswidrig. Allerdings handelt es sich um keine vollständige Erfassung, da nicht alle Ministerien abschließend geprüft wurden.

Aus Sicht der Steuerzahlerbundes stellen sich auch bei diesen Vorgängen die Frage nach der politischen Verantwortung und die nach dem finanziellen Schaden. „Rechtswidrige Beförderungen ergeben nach der Beendigung des Sonderurlaubs höhere Saläre, die so nicht anfallen dürften. Rechtswidrige Beförderungen in Kombination mit der rechtswidrigen Anrechnung des Sonderurlaubs auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit ergeben höhere Pensionen, die so nicht anfallen dürften. Da hilft es nicht weiter, dass der eigentliche Sonderurlaub ohne Dienstbezüge gewährt wurde“, erklärt der BdSt-Präsident. „Die Aufarbeitung des Beförderungsskandals und die zeitnahe Abstellung aller personellen Missstände in den Ministerien wird weiterhin ein wichtiges Thema bleiben. Wer auch immer Rheinland-Pfalz nach der Landtagswahl regieren wird, wird hoffentlich zur strengen Anwendung des Prinzips der Bestenauslese zurückkehren. Ungeeignete Günstlinge und Parteigänger kann sich Rheinland-Pfalz weder in den Amtsstuben noch auf dem Sofa leisten.“

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