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Rechtswidrig
Verwaltungsgericht kassiert Busspur in der Clayallee
Berlins Umwelt- und Verkehrssenatorin will unsere Metropole mobiler, grüner, klima- und verbraucherfreundlicher machen. Ein zentrales Projekt im Rahmen ihres 100-Tage-Programms war die rasche Einrichtung von Busspuren. Dass dem Senat hier rechtliche Grenzen gesetzt sind, stellte jetzt das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung klar.
Der Busverkehr soll laut Koalitionsvertrag für Linien im Vorrangnetz bis 2026 durch Sonderfahrstreifen weiter beschleunigt werden. Anfang des Jahres verkündete die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch (Grüne), bereits in den ersten 100 Tagen der Legislaturperiode zentrale Projekte aus Ihren Themenfeldern anschieben und umsetzten zu wollen. Eines dieser Themen: die Beschleunigung der Einrichtung von Busspuren durch eine Kooperation mit den Bezirken. Dabei ging es darum, bereits angeordnete, aber noch nicht realisierte Bussonderfahrstreifen zentral durch die Senatsverwaltung umsetzen zu lassen.
Dass die Frage der Einrichtung von Busspuren nicht nur eine politische ist, sondern dabei auch rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, stellte jetzt das Verwaltungsgericht Berlin klar. Nach seiner Eilentscheidung von September 2022 ist eine Busspur in der Clayallee rechtswidrig. Anwohner hatten gegen den bereits im Mai 2021 angeordneten Bussonderfahrstreifen zwischen der Argentinischen Allee und der Riemeisterstraße geklagt.
In dem Eilverfahren war das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass als Voraussetzung für die Einrichtung eines Bussonderstreifens eine „durch die örtlichen Verhältnisse begründete besonderen Gefahrenlage“ nicht vorliegt. Die Behörde habe nicht dargelegt, dass bisher überhaupt eine wesentliche Behinderung des fließenden Verkehrs oder merkliche Zeitverluste für den Busverkehr bestanden hätten. Abweichungen von im Mittel lediglich zwischen 11 und 26 Sekunden hatten dem Verwaltungsgericht als Begründung jedenfalls nicht ausgereicht.
Beanstandet hatte das Gericht auch, dass der Behörde für die Einrichtung eine Mindestfrequenz von lediglich neun Bussen ausreichte. Nach einer bundesweit geltenden Verwaltungsvorschrift sollen Sonderfahrstreifen in der Regel nur bei einer Frequenz von mindestens 20 Omnibussen des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung eingerichtet werden.
Noch im März 2022 hatte die Verkehrsverwaltung gegenüber dem Abgeordnetenhaus erklärt, dass die Anordnung von Busspuren grundsätzlich zur Priorisierung des öffentlichen Personennahverkehrs aufgrund des Berliner Mobilitätsgesetzes unbefristet erfolge.
Was der Rückbau der Busspur in der Clayallee kosten wird, konnte die Senatsverwaltung im September noch nicht beziffern. Für die Einrichtung seien aber 47.750,80 Euro für Markierungsarbeiten und die neue Beschilderung angefallen. Zumindest die Beschilderung wird der Senat wohl wiederverwenden können, denn sechs weitere Busspuren im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind geplant.
Auch wenn der Senat weiterhin davon ausgeht, dass die besonderen örtlichen Verhältnisse in der Clayallee die Anordnung eines Bussonderstreifens rechtfertigen, werde aktuell geprüft, ob die Anordnung einzelner neuer Bussonderstreifen zurückgestellt wird. Eine Entscheidung in einem etwaigen Hauptsacheverfahren stehe noch aus.