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Rechtstipp: Zwei Impfungen mit «Sputnik V» bringen kein Zertifikat

23.11.2021, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/4558

Wurde ein Mann im Mai 2021 in Moskau mit dem Vakzin "Sputnik V" zum ersten Mal geimpft und im Juli das zweite Mal (in San Marino), so hat er keinen Anspruch auf einen deutschen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Der Impfstoff "Sputnik V" gehöre nicht zu den vom Paul-Ehrlich-Institut aufgelisteten Impfstoffen. Er ist in Deutschland nicht zugelassen. Die Verweigerung der Bescheinigung stelle keinen Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Freizügigkeit dar. (Hessischer VGH, 5 L 1529/21)

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