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Rechtstipp: Zivilrecht - Eltern dürfen das Facebook-Konto der toten Tochter einsehen
Die Eltern einer 15-jährigen Tochter, deren Ursache für ihren tragischen Tod nicht aufgeklärt werden konnte (sie wurde von einer U-Bahn überfahren), haben das Recht, den - nach dem Tod in den "Gedenkzustand" versetzten - Facebook-Account des Mädchens einsehen zu können. (Sie wollte auf diese Weise unter anderem erfahren, ob ihre Tochter vielleicht sich selbst vor den Zug geworfen haben könnte.) Datenschutzrecht, so das Gericht, stehe dem "Anspruch auf Zugangsgewährung" nicht entgegen. Vertrauliche Briefe, die ein Dritter verschickt habe, dürfen nach dem Tod des Empfängers von den Erben gelesen werden, ohne dass ein Eingriff in die Rechte dieser Dritten vorgebracht werde oder gar vorliege. Es reiche nicht aus, wenn Facebook den Eltern einen USB-Stick (hier mit 14.000 Seiten Unterlagen) zukommen lasse. Die Eltern müssen vollständigen Zugriff auf das Konto erhalten; aktiv nutzen dürfen sie das Konto hingegen nicht. (BGH, III ZB 30/20)