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Rechtstipp: Wenn die Mutter die eigenen minderjährigen Kinder als Dealer nutzt
Nutzt eine Frau die Kontakte ihrer 13 und 14 Jahre alten Söhne zur Drogenszene aus, um selbst an Marihuana zu gelangen, so muss sie mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Allerdings sei die Strafe auf Bewährung auszusprechen, da es sich nur um eine "weiche" Droge in einer kleinen "Konsummenge" gehandelt hatte - und die Sozialprognose gut war (die Mutter und ihre Söhne leben seit dem Vorfall abstinent und haben der "Betäubungsmittelszene" den Rücken gekehrt). (AmG München, 1116 Ls 362 Js 144481/22)