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Steuertipp: Werbungskosten - Auch kurz vor Weihnachten ist noch das alte, andere Jahr
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Rechtstipp: (Schüler-)Unfallversicherung - Verschlucken auf einer Abschlussfeier ist "privat"
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Wer Affenpocken hat, der muss in Quarantäne
Werden bei einem Mann Affenpocken diagnostiziert, so kann er sich nicht dagegen wehren, dass er vom Gesundheitsamt "abgesondert" wird. Auch die Dauer der Quarantäne von 21 Tagen (gerechnet ab Auftreten der ersten Symptome) ist nicht zu beanstanden, da dieser Zeitraum vom Robert-Koch-Institut empfohlen wird. Die starke Belastung für den Mann durch die Quarantäne sei hinzunehmen, weil der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung überwiege. (VwG München, M 26b S 3317/22