Steuertipp: Kindergeld - 42 Stunden-Woche mit Bezahlung killt den Anspruch
Steuertipp: Umsatzsteuer - Nach einer Wohnungsauflösung mit ebay-Geschäften ist zu schätzen
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Beim Kieferorthopäden herrscht Impfpflicht für die Mitarbeiter
Kann eine Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie nicht nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen ist, so kann der Landkreis ihr ein (befristetes) Tätigkeitsverbot aussprechen. Das Infektionsschutzgesetz sei in diesem Punkt verfassungskonform. Die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht bezüglich einer Covid-19-Immunität ist verfassungsgemäß. Das Gesundheitsamt dürfe den Schutz der von der Frau betreuten Patienten und der anderen Mitarbeiter Vorrang einräumen. (VwG Oldenburg, 7 B 2812/22)