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Rechtstipp: Verbraucherrecht/Produktbeschreibung - Sind mehrere Vitamine enthalten, dürfen die genannt werden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auf Lebensmittelverpackungen nicht zwingend die genaue Vitaminverbindung stehen muss, wenn dem Produkt Vitamine zugesetzt worden sind. Zwar müssen die Vitamine selbst bei den Zutaten angegeben sein. Dazu genüge aber eine Bezeichnung wie zum Beispiel „Vitamin A“. (In dem konkreten Fall ging es um das Zutatenverzeichnis eines Margarineerzeugnisses. Dabei kam das Gericht zu dem Entschluss, dass es ausreiche, die verkehrsübliche Bezeichnung zu verwenden. Hier waren das „Vitamin A“, „Vitamin D“ und „Vitamin E“, wofür nicht die spezielle Vitaminverbindung abgebildet werden müsse. Das sei so ausreichend klar und leicht verständliche für die Verbraucher.) (EuGH, C 533/20)