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Rechtstipp: Urheberrecht - Verzicht auf die Namensnennung kann einem Fotografen mehr Geld bringen

21.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/15407

Ein Fotograf, der Bilder auf dem Microstock-Portal Fotolia anbietet, hat keinen Anspruch darauf, vom Verwender (hier dem Inhaber einer Arztpraxis, der ein Bild für seine Homepage genutzt hatte) als Urheber genannt zu werden. Steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass der Nutzer „das Recht hat“, den jeweiligen Fotografen zu nennen, jedoch nicht die Pflicht, so liege darin keine „unangemessene Benachteiligung“ für den Fotografen. Denn indirekt führe das zu einer größeren Verbreitung der Fotos, was wegen der vermehrten Lizenzgebühren dann auch den Fotografen zugutekommt. (OLG Frankfurt am Main, 11 U 95/21)

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