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Rechtstipp: Unfallversicherung - Wer den Betriebsweg verlässt, der ist nicht mehr versichert
Kommt ein Bauleiter von einem Termin zur Firma zurückgefahren, ist die Einfahrt zum Betriebsgelände von einem Lkw zugeparkt, und macht der Lkw-Fahrer - trotz mehrfacher Bitte - keinen Platz für den Betriebsleiter (der schließlich zu Fuß aufs Gelände ging), so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, wenn der Betriebsleiter zum Wagen zurückkehrt, um zum nächsten Termin zu fahren, dabei zwischen ihm und dem Lkw-Fahrer „ein Wort das andere gibt“, der Betriebsleiter daraufhin das Auto verlässt, zum Lkw-Fahrer geht und im Zuge des Streits einen Schlag ins Gesicht verpasst bekommt. Die gesetzliche Unfallversicherung muss für die dabei erlittene Verletzung (Fraktur des Mittelgesichts, die operiert werden musste) nicht leisten. Denn der Betriebsleiter habe den bis zum Gang zum Auto versicherten „Betriebsweg“ verlassen, als er zum Lkw-Fahrer ging. Das Handeln habe von da an privaten Zwecken gedient. Das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen gehört nicht zur „betrieblichen Tätigkeit“. (SG Berlin, S 98 U 50/21)