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Rechtstipp: Unfallversicherung - Können nicht alle teilnehmen, ist es keine Betriebsveranstaltung
Hat ein Arbeitgeber einen eintägigen Skitag in Österreich organisiert, ohne dabei sämtliche Arbeitnehmer miteinzubeziehen oder zur Stärkung des Zusammenhalts ausgelegte Programmpunkte anzubieten, so liegt damit eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung nicht vor. Erleidet ein Mitarbeiter dabei einen Unfall und verletzt er sich, so hat er keinen Arbeitsunfall erlitten. In dem konkreten Fall nahmen von den rund 1.150 Mitarbeitern lediglich 80 Mitarbeiter an der Veranstaltung teil. Eine solche Skifahrt unterliege nicht der gesetzlichen Unfallversicherung, weil sie nicht der Pflege der Verbundenheit und der Förderung des Gemeinschaftsgedankens zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten oder zwischen den Beschäftigten untereinander diente. Die Einladung konnte nur von Beschäftigen angenommen werden, die Ski fahren konnten. Von einer „Teambuilding-Veranstaltung“ für alle könne also keine Rede gewesen sein. (LSG Baden-Württemberg, L 3 U 1001/20)